Landkreis: Feuerwehr Nach dem schweren Unfall bei Genderkingen stellt sich die Frage: Was darf ein alarmierter Helfer, der mit dem Privatwagen zum Gerätehaus unterwegs ist? Polizei und Kreisbrandrat erläutern die Fakten und geben Ratschläge
Die Sirene heult, der Funkmeldeempfänger am Gürtel piepst — das passiert im Donau- Ries-Kreis jeden Tag mehrere Male. Die freiwilligen Feuerwehren in der Region mit ihren insgesamt rund 7300 aktiven Kräften verzeichneten im vorigen Jahr über 2300 Einsätze. Bei einem Alarm lassen die Helfer alles stehen und liegen, setzen sich ins Auto und versuchen so schnell wie möglich zum Gerätehaus zu gelangen. Schließlich gibt es Notfälle, in denen jede Minute zählt.
So war es auch am Mittwochnachmittag. Die Brandmeldeanlage einer Firma im südlichen Landkreis schlug an. Ein Mitglied der Feuerwehr verließ seine Arbeitsstelle und machte sich in seinem Privatwagen auf den Weg zum Gerätehaus in seinem Heimatort. Auf der Kreisstraße zwischen Nordheim und Genderkingen überholte der Mann eine Kolonne aus mehreren Fahrzeugen, übersah jedoch einen entgegenkommenden Pkw. Die beiden Autos stießen heftig zusammen. Die Beteiligten hatten nach ersten Erkenntnissen großes Glück: Obwohl sich der Wagen des Feuerwehrmanns auch noch überschlug, kamen beide Fahrer mit leichteren Verletzungen davon.
„Gott sei Dank ist da nicht mehr passiert", zeigt sich Kreisbrandrat Rudolf Mieling erleichtert. Er weiß, dass solche Unfälle ab und zu passieren. Meist gehe es mit Blechschaden ab, ein vergleichbar schlimmes Unglück in dieser Konstellation habe es im Landkreis seit Jahren nicht gegeben.
Da stellt sich die Frage: Was darf ein alarmierter Feuerwehrmann, der im Privatfahrzeug zum Einsatz unterwegs ist? Magnus Kastenhofer, Sachbearbeiter Verkehr der Polizei im Donau-Ries-Kreis, erklärt, grundsätzlich habe ein Helfer in dieser Situation sogenannte Sonderrechte. Soll heißen: Er darf von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung „abweichen". Aber: „Er darf keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden oder schädigen." Ein paar Beispiele: Ein Überholen im Überholverbot ist laut Kastenhofer gestattet, jedoch nur, wenn kein anderes Fahrzeug entgegenkommt. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit darf überschritten werden, aber nur in einem gewissen Maße - außerorts um maximal 40 Stundenkilometer, innerorts höchstens um 30 km h. Rote Ampeln dürfen überfahren werden, aber nur, wenn keinem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen Wird. Das alles bringt Kastenhofer regelmäßig Feuerwehrleuten näher, die Ausbildungen absolvieren und dabei auch eine Unterrichtseinheit Fehlalarme sind ein zunehmendes Problem in Wege- und Sonderrechten haben. „Man darf das Risiko nicht zu hochfahren", lautet ein Leitsatz des Hauptkommissars. Die Helfer müssten bei aller Eile erhöhte Vorsicht walten lassen.
Zu bedenken sei, dass ein Privat- Pkw deutlich schlechter erkennbar sei als ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn. Ein aufgesetztes Schild mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz" oder eine eingeschaltete Warnblinkanlage seien lediglich Hinweise für die anderen Verkehrsteilnehmer, mehr nicht. Das betont auch Kreisbrandrat Mieling. Der gibt - wie bereits seine Vorgänger - den Aktiven folgenden Rat mit auf den Weg: „Fahre langsam - es pressiert. " Was der oberste Feuerwehrmann im Kreis damit ausdrücken will: Ankommen ist am wichtigsten. "Es nutze niemandem, wenn man das Feuerwehrhaus gar nicht erreicht.
Mieling weiß: Auf dem Weg zum Einsatz gehen einem Viele Dinge durch den Kopf. Da sei es besonders wichtig, die nötige Vorsicht walten zu lassen, besonders in einer Ortschaft, wo auch Fußgänger unterwegs sind. An Kreuzungen mit Lichtzeichenanlage sei es besonders kitzelig: „Ohne Blaulicht und Martinshorn würde ich nicht über eine rote Ampel fahren."
Das sieht Kastenhofer genauso. Zu dem Unfall zwischen Nordheim und Genderkingen trägt die Polizeiinspektion Rain nun alle Fakten zusammen. Das berichtet Pressesprecher Paul Förg. Weil es nicht bei einem Blechschaden geblieben sei, werde wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt und die Sache der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die entscheide dann, ob beziehungsweise in welcher Form sich der Verursacher strafbar gemacht hat.
Entsprechend stünden auch mögliche verkehrsrechtliche Konsequenzen im Raum. „Jeder Fall Wird einzeln gewürdigt", merkt Paul Förg an.
Was besonders bitter ist: Der Einsatz der Feuerwehr am Mittwoch wäre gar nicht nötig gewesen. Es handelte sich um einen Fehlalarm. Dies sei ebenfalls ein Problem, so Kreisbrandrat Mieling. 274-mal seien Feuerwehren im vergangenen Jahr irrtümlich alarmiert worden, Tendenz steigend. Ein Grund dafür sei, dass immer mehr Brandmeldeanlagen installiert würden. Diese müssten richtig eingestellt und ordentlich gewartet werden. Geschehe dies nicht, gebe es vermehrt Fehlalarme.
Den letzten größeren Unfall eines Feuerwehrmanns mit einem Privatfahrzeug gab es übrigens vor ein paar Jahren im Lechgebiet. Der Verursacher war jedoch betrunken. So etwas gehe gar nicht, stellen Kastenhofer und Mieling klar. Entsprechend sei der Promillesünder auch belangt worden.
Pressebericht aus der Donauwörther-Zeitung vom 10.05.2019. Bericht von Wolfgang Widemann.