An Silvester Balkone und Terrassen frei räumen

Auf Balkonen und Terrassen sollten in der Silvesternacht keine Möbel oder Gegenstände stehen, die Feuer fangen könnten. So könne die Brandgefahr verringert werden, teilt der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) in Berlin mit. Außerdem sei es empfehlenswert, Fenster und Türen während eines Feuerwerkes geschlossen zu halten.

Im Fall eines Unfalls oder Brandes sollten Betroffene sofort den Notruf 112 wählen und bei eigenen Löschversuchen vorsichtig sein. Um die Ausbreitung eines Feuers zu stoppen, müssten Fenster und Türen geschlossen werden. Wichtig sei es außerdem, die Mitbewohner im Haus zu warnen.

Guten Rutsch
Wir sind schnell - auch im Feiern! Weihnachten ist schon wieder vorbei! Das nächste Ereignis ist Silvester, der Jahreswechsel, den wir auf ganz verschiedene Weise begehen: laut, lärmend, beschwingt, besinnlich.

In den nächsten Tagen wünschen wir einander: Guten Rutsch! Mit Rutschen (auf Glatteis oder durch zu viel Sektgenuss) hat dieser Wunsch aber nichts zu tun! Eigentlich müssten wir sagen: Guten Rosch! Rosch kommt aus der hebräischen Sprache: Rosch Haschana heißt: Neujahrsfest.

Das jüdische Neujahrsfest hat ernsten Charakter. Es sind vor allem Tage des Umkehrens. Im Neujahrsgottesdienst wird der Schofar, das Widderhorn geblasen. Sein klagender Ton soll die Herzen der Menschen bewegen: »Wacht auf und denkt über eure Taten nach! Verlasst die schlechten Wege und geht die guten!« Alle sollen Umkehr tun und mit lauterem Herzen in das neue Jahr gehen.
 
Silvester folgt kaum alten Traditionen

Silvester in seiner heutigen Form hat laut Expertenmeinung wenig mit. alten Bräuchen zu tun. Feste Regeln und Rituale spielten kaum eine Rolle, Spaß und Feiern stünden im Vordergrund, sagte Prof. Wolfgang Kaschuba vom Institut für Europäische Ethnologie der Humboldt-Universität. »Es ist wie an Weihnachten, man kann alles machen: In die Disco gehen, einen Karpfen totschlagen oder seinen Nachbarn mit Raketen beschießen«.

Anders als Weihnachten sei Silvester aber ein öffentliches und kollektives Fest, sagte der Wissenschaftler. »Weihnachten sieht man nach innen, konzentriert sich auf die Familie. Silvester ist
fröhlicher, ausgelassener. Die Menschen verbringen das eher in großen Gesellschaften, einen Teil der Nacht sogar draußen auf der Straße.«

Kaschuba warnte davor, nach allzu langen Traditionslinien bei Silvester zu suchen. »Da bewegt sich vieles zwischen Mythologie und Geschichtsforschung. Es gibt wenig Bräuche, bei denen man sagen könnte, die gibt es seit 1000 Jahren.« Einen einfachen, gemeinsamen Kern gebe es immerhin. »Der Wechsel der Jahreszeiten und das Phänomen der Wintersonnenwende wurden von den Menschen schon immer gefeiert.« Dahinter steckte die Hoffnung auf ein Ende des Winters, wärmeres. Wetter, eine gute Ernte, Glück und Fruchtbarkeit im neuen Jahr. In agrarischen Gesellschaften seien dies die bestimmenden Momente im Leben der Menschen gewesen.

So ließen sich auch heute noch gebräuchliche Symbole wie Glücksschweinchen, Marienkäfer, Kleeblatt, Schornsteinfeger und vieles mehr erklären, sagte Kaschuba. »Der Schornsteinfeger zum Beispiel symbolisierte einen rauchenden Ofen und eine warme Stube, Kleeblatt und Marienkäfer standen für das Frühjahr.« Feuerwerke seien eine vergleichsweise neue Erscheinung. Sie kamen erst mit der Verbreitung des Schießpulvers auf höfischen Festen des Adels im 17. Jahrhundert in Mode. Das Bürgertum hat später diesen Brauch übernommen.

 

Warum nicht mal auf alte Töpfe schlagen?
Die Alternative zum teuren Silvesterfeuerwerk

Nicht nur die Feuerwehr auch die Polizei und die Verbraucherschützer raten zum vorsichtigen Umgang mit dem Silvesterfeuerwerk. Die Verbraucherzentralen regen sogar an, völlig auf Raketen und Kracher zu verzichten. Denn Knaller belasteten nicht nur die Umwelt, sondern verursachten auch gesundheitsschädigenden Lärm. Zudem würden jedes Jahr zahlreiche Menschen bei Unfällen mit Feuerwerkskörpern verletzt und einige sogar getötet.

Bei jedem Jahreswechsel werden alleine in Deutschland etwa 10 000 Tonnen Knaller in die Luft gejagt. »Statt mit Knallern könnte man einmal mit ganz anderen Dingen Krach machen, beispielsweise auf alte Töpfe schlagen oder die Musik einmal lauter drehen«, regten die Verbraucherberater an.

»Für die Produktion von Feuerwerkskörpern wird ein außerordentlich hoher Energieaufwand benötigt«, geben sie zu bedenken. Raketen, Knallfrösche, bengalische Feuer und Kanonenschläge enthielten zudem viele umweltbelastende Stoffe. Als Beispiele wurde PVC, Klebstoffe, Quellmittel sowie Kunst- und Schaumstoffe genannt.

»Dieser Chemiecocktail rieselt dann auf Pflanzen und Gewässer nieder und belastet sie.« Viele der freigesetzten Stoffe und deren Wirkung seien noch nicht bekannt. Dazu kämen noch die Kunststoffverpackungen der Feuerwerkskörper.

Die Umweltbelastung des Lärms, den Feuerwerk und Knallerei verursachen, werde häufig unterschätzt. Sie können zu Gehörschäden führen, aber auch Kreislaufstörungen, Bluthochdruck sowie Magen- und Darmprobleme auslösen. Vor allem Kleinkinder, ältere und kranke Menschen sowie Haustiere sollten während des Feuerwerks beaufsichtigt werden. Sie litten - wie die Tiere in der Natur - besonders unter dem Silvesterlärm.

Unter dem Motto "Brot statt Böller" fordern die Hilfsorganisationen einen völligen Verzicht auf das Silvesterfeuerwerk.

Um Unfälle beim Silvesterfeuerwerk zu vermeiden, muss unbedingt auf selbst gebastelte Feuerwerkskörper verzichtet werden. Besonders gefährlich sind auch Knaller und Raketen, die illegal gehandelt würden oder aus militärischen Beständen stammen.

Warnung!

Die Behörden warnen aus diesem Anlass vor Billigprodukten ohne Zulassungszeichen aus Polen und Tschechien bei denen es aufgrund einer wesentlich höheren Sprengkraft zu Verletzungen kommen kann.

 

Trotz Kontrollen können Kinder und Jugendliche Feuerwerkskörper kaufen

Die Gewerbeaufsichtsämter weisen auf strenge Vorschriften hin
Traditionell wird das neue Jahr mit Feuerwerkskörpern, wie Leuchtraketen oder Luftheulern, begrüßt. Dieser Brauch verleitet viele Menschen dazu, Feuerwerkskörper als harmlose Spielwaren anzusehen. Doch die Folgen dieser Spielerei können verheerend sein: Verbrannte Finger, Verlust von Haut und Haaren, Gliedmaßen oder gar Augen. Selbst tödliche Verletzungen kann man sich mit Knallkörpern zufügen, warnt das Würzburger Gewerbeaufsichtsamt.

Das Gewerbeaufsichtsamt, rät deshalb beim Umgang mit Raketen und Knallkörpern zu äußerster Vorsicht. Verkauft werden dürfen die pyrotechnischen Erzeugnisse ohnehin nur vom 28. bis 30. Dezember und auch nur an Personen, die älter als 18 Jahre sind.

Die Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter sind deshalb in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr verstärkt im Einsatz und kontrollieren vor allem die großen Supermärkte, die Feuerwerkskörper in großer Stückzahl verkaufen.

Feuerwerkskörper dürfen zudem nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden, aber nicht von Kindern und Jugendlichen. An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Feuerwerksknaller auch dann nicht verkauft werden, wenn die jungen Leute eine unterschriebene Erlaubnis ihrer Eltern vorlegen. Die strengen Vorschriften gelten allerdings für Feuerwerkskörper der Klasse 1 nicht. Dazu gehören Knallerbsen, Wunderkerzen und Zündplättchen, die das ganze Jahr über verkauft und benutzt werden dürfen.

Das Gewerbeaufsichtsamt kündigte verstärkte Kontrollen in den Geschäften an. Trotz der Aufklärungsarbeit sei es in den Vorjahren zu zahlreichen Verstößen gegen die Verkaufsvorschriften gekommen. So musste z. B. von 600 überprüften Verkaufsstellen in Unterfranken jeder zehnte Betrieb beanstandet werden.

 

 

Silvester ... soll keine Feuertage sein!

An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Silvester soll ein Tag der Freude und des Frohsinns sein. Er soll nicht durch Feuer zum Tag der Trauer und des Trübsinns werden. Helfen wir alle mit! Dazu beispielhaft ein paar gut gemeinte Ratschläge.

Zum Feuerwerk:

  • Feuerwerks- und Knallkörper nur im Freien abbrennen.
    Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
  • Gebrauchsanweisung vor allem auch bei Raketen unbedingt sorgfältig beachten
  • Nicht auf Menschen oder Tiere richten
  • Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser, insbesondere nicht durch Fenster und andere Öffnungen in geschlossene Räume werfen.

  • Großen Sicherheitsabstand insbesondere zu Schuppen, Scheunen, Ställen und zu Strohmieten, Lagertanks mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. halten

  • Fenster während der Knallerei schließen.

  • Nicht unter oder auf stehende oder fahrende Fahrzeuge werfen
  • Auf "Blindgänger" besonders achten
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
  • Glühende Reste ablöschen und sicher beseitigen
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und dürfen an Jugendliche
    unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
  • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei ständig beaufsichtigen
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen

  • Feuerwehrskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.

 

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    Zur Dekoration:

    • Nur nichtbrennbare oder wenigstens schwerentflammbar gemachte Dekorationen verwenden
    • Auf ausreichende Abstände zwischen Dekoration und Feuerstätten achten
    • Bei elektrischen Leuchten Wärmestau durch Dekoration vermeiden
    • Auf ausreichende Flucht-, Rettungs- und Angriffswege und deren Kennzeichnung achten
    • Ausreichende Löschmittelvorsorge treffen

    Grundsätzlich:

    • Brennende Tabakreste u. ä. gehören nicht in Kunststoffeimer oder -abfallsäcke
    • Offenes Feuer (Feuerzeug, Streichholz) und offenes Licht (Kerzen) können bei Kostümen aus nicht schwerentflammbaren Kunststoffen zur Lebensgefahr werden!
     

     


    Silvesterfeuerwerk: Im Zweifel besser vom Fenster aus beobachten

    Wenn's mehr als geknallt hat: Welche Versicherung hilft aus der Patsche?
    Wenn in der Silvesternacht wieder Millionen gegen den Himmel gejagt werden, dann ist dieses Vergnügen, durchaus nicht immer »himmlisch«. Denn ob ein Feuerwerkskörper die Wohnung in Brand setzt oder ob eine Rakete den Verlust eines Auges bedeutet. Die finanziellen Folgen machen zusätzlich nüchtern. Wer kommt für solche Schäden auf?

    Hausratversicherung: Ein Tischfeuerwerkskörper hat die Einrichtung in Brand gesetzt. Bei größeren »Geschossen« könnte es Probleme mit der Versicherung geben. Stichwort: grobe Fahrlässigkeit.

    Wohngebäudeversicherung: Ein Feuerwerkskörper hat am Haus (also nicht nur an Einrichtungsgegenständen) durch Brand Schäden angerichtet. Das gilt zum Beispiel auch, wenn ein Hausbriefkasten als »Rampe« für einen Chinakracher gedient hat - jedenfalls theoretisch; die Versicherung könnte sich in einem solchen Fall aber ebenfalls sperren" weil sie grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann.

    Private Haftpflichtversicherung: Ein Partygast hat in der Wohnung durch Feuerwerkskörper Schaden angerichtet. Oder ein Knaller landet in einer Zuschauergruppe. Oder ein Kind hantiert ungeschickt (oder übermütig) mit Knallfröschen und Raketen.

    Teilkaskoversicherung: Passanten haben Brand- oder Explosionsschäden an einem Auto angerichtet und sich (unerkannt) entfernt.

    Vollkaskoversicherung: Ein Auto ist im Übermut oder böswillig beschädigt worden, und der »Täter« kann nicht ermittelt werden.

    Krankenversicherung: Wegen eines »verirrten« Feuerwerkskörpers muss ein Arzt (vielleicht sogar ein Krankenhaus) aufgesucht werden. Die Krankenkasse wird sich wenn es einen »Schuldigen« geben sollte - das Geld von ihm wiederholen.

    Private Unfallversicherung: Ein Feuerwerkskörper hat einen bleibenden Schaden angerichtet, etwa einen abgerissenen Finger, weil ein Knallkörper nicht schnell genug weggeworfen wurde. Hier könnte die Versicherung allerdings die Frage nach der »Bewusstseinsstörung« (Wie viel Promille Alkohol im Blut?) stellen.

    Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Bello ist ob des Krachs um ihn herum «irritiert» und beißt der Nachbarsfrau in die Wade. Dabei wird nicht gefragt, ob sein Besitzer alle Vorsicht hat walten lassen, dass solches nicht passiert (Haftung auch ohne Verschulden).

    Generell gilt, so vor Jahren der Bundesgerichtshof M ZR 71/84): In der Silvesternacht muss sich jeder in der Nähe von Leuten mit Feuerwerkskörper bewusst sein, dass nicht alle vorsichtig mit den gefährlichen Dingern umgehen. Deshalb führt eine Verletzung, die andere verursachen, nicht immer zu einem Ersatzanspruch (etwa: Schmerzensgeld). Es kommt - wie so oft - auf den Einzelfall an. Deshalb: Im Zweifel besser das Feuerwerk vom Fenster aus ansehen.
     

     

    Quelle: LFV Bayern e.V